SGUM – Strukturen und Gremien
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Organisation
SGUM/ Organisation: (siehe Organigramm)
Die Muttergesellschaft SGUM umfasst über 4’000 aktive Mitglieder. Oberste Instanz ist die Generalversammlung, die jeweils im Rahmen der jährlichen Fortbildungskongresse tagt.
Der Vorstand nimmt zusammen mit der Geschäftsstelle alle Interessen der Gesellschaft wahr.
Verschiedene Fachsektionen repräsentieren ihre Spezialgebiete (wenn möglich zusammen mit der entsprechenden Facharztgesellschaft) und verantworten mit ihren Weiterbildungskommissionen Module und Submodule des Fähigkeitsausweises Sonografie. Die Präsidenten der Fachsektionen mit Zuständigkeiten für die Module des FA Sonografie bilden gemeinsam die übergeordnete Weiter- und Fortbildungskommission (WFBK) der SGUM. Die Fähigkeitsausweise Schwangerschaftssonografie und Hüftsonografie werden durch die Hüftsonografie-Kommission und die Schwangerschaftssonografie-Kommission betreut. Die WFBK POCUS (Point of Care Ultraschall) zeichnet verantwortlich für die Belange der verschiedenen POCUS- Komponenten und setzt sich aus SGUM– Fachsektionen und Facharztvertretern zusammen.
Arbeitsgruppen bearbeiten meist fachübergreifend spezielle Themen.
Der Ombudsmann hilft bei potentiellen und realen Konflikten.
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Wichtige Dokumente
Hier finden Sie wichtige verbindliche Dokumente der SGUM.
Modul- oder komponentenspezifische Informationen sind im Menü „Fähigkeitsausweise“ ersichtlich.
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Weiter- und Fortbildungskommission
Die Weiter- und Fortbildungskommission (WFBK) und die ihr unterstellten modulspezifischen WFBK’s regeln und überwachen alle Prozesse im Zusammenhang mit dem Erwerb der Fähigkeitsausweise und ihrer Rezertifizierung. Dies sind insbesondere die Formulierung von Lernzielen, die Struktur und Organisation von Kursen sowie die Ernennung und Rezertifizierung von Weiterbildnern.
Die WFBK’s antizipieren neue Entwicklungen und realisieren diese in Zusammenarbeit mit den Vorständen.
Der SGUM- Vorstand ist allen Weiter- und Fortbildungskommissionen übergeordnet.
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Wissenschaftlicher Ausschuss
Der SGUM liegt die Förderung wissenschaftlicher Projekte des Ultraschalls am Herzen. Deshalb wurde im Juni 2017 ein wissenschaftlicher Ausschuss ins Leben gerufen, der die Richtlinien und die Höhe der Förderungen einzelner Projekte festlegen und überprüfen soll.
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Zeitschrift „Ultraschall in der Medizin“
Als SGUM- Mitglied sind Sie persönlicher Abonnent der Zeitschrift „Ultraschall in der Medizin“, der führenden europäischen Publikation zum Fachgebiet. Melden Sie sich beim Thieme- Verlag an (sie brauchen dazu die Abonnementsnummer auf der Adressetikette) und sie haben elektronischen Zugriff auf den Inhalt.
Bitte geben Sie in my SGUM an, ob Sie „Ultraschall in der Medizin“ in Papierform oder elektronisch erhalten wollen.
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Rechtliches
Tarifpositionen, die von Trägern des FA Sonografie modulspezifisch verrechnet werden dürfen: Link (PDF)
Tarifpositionen, die von Fachärzten mit Ultraschallberechtigung im Curriculum verrechnet werden dürfen: Link (PDF)
Seit Januar 2015 ist für Fähigkeitsausweise und Schwerpunkte die FMH- Mitgliedschaft nicht mehr verlangt. Die SGUM hat sich mit einem Beschluss des erweiterten Vorstands am 27. März 2015 dieser Regelung angepasst.
Verrechnen von Ultraschall- Leistungen
Die SGUM führt im Auftrag der FMH ein Register der Träger des Fähigkeitsausweises (FA) Sonografie und meldet an die FMH vierteljährlich die aktuelle Liste.
Die SGUM ist nicht berechtigt und noch viel weniger willens, Auskunft über Ärzte, ihren FA und dessen Module zu erteilen.
Es versteht sich von selbst, dass ein sonografierender Arzt nur Leistungen verrechnet, die er gemäss Tarmed (Link) kraft seiner FA- Module resp. seiner Dignitätsliste (Link myFMH) in Rechnung stellen darf.
Es ist vorgekommen, dass Krankenkassen Rechnungen (mit Kopie an den Patienten) zurückgewiesen haben mit der unberechtigten Begründung, es fehle die Dignität, bestimmte Ultraschall- Tarifpositionen zu verrechnen. Zwischen FMH und Versicherern bestehen Vereinbarungen, die das falsche und rufschädigende Vorgehen der Kassen verhindern sollen. Solche Beanstandungen sollen zurückgewiesen und die FMH kontaktiert werden.
Besitzstandswahrung
Zuständig ist die FMH (Link). Die Besitzstandswahrung fällt nicht in den Aufgabenbereich der SGUM.
Wer eine Leistung während 3 Jahren vor Inkraftsetzung der TARMED-Tarifstruktur (2004) regelmässig, selbständig und qualitativ unbeanstandet erbracht hat, darf die Tarifposition als Besitzstand geltend machen. Nicht eigenverantwortlich arbeitende bzw. in Weiterbildung stehende Ärztinnen und Ärzte müssen die Leistung während zweier Jahre unter Supervision regelmässig und qualitativ unbeanstandet erbracht haben.
Besitzstandsleistungen unterstehen der Fortbildungspflicht und müssen alle drei Jahre validiert werden. Sie können Ihre Besitzstandsleistungen automatisch über das Fortbildungsdiplom validieren.
Mit dem Erwerb des Fortbildungsdiploms (Link) entfällt die Pflicht, für jede Position des Besitzstandes einzeln eine Fortbildung nachweisen zu müssen (Link).
Ärzte, die kein Fortbildungsdiplom erwerben, müssen ihre Besitzstandsleistungen alle drei Jahre einzeln validieren und die Fortbildung dazu bestätigen. Die individuelle Verwaltung der Besitzstandleistungen erfolgt unter myFMH.
Die rechtliche Grundlage bildet das Factsheet (Link, PDF).
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Firmen
Gerätefirmen*
B-K Medical
FUJIFILM Healthcare Europa
GE Healthcare
Philips
Samsung / Meditron
Siemens / SMD Medical AG
Esaote
Supersonic imaging / Aixplorer
Canon (früher Toshiba)
Mindray Zonare
*Vereinbarung der SGUM mit Gerätefirmen, die bereit sind, Ultraschallsysteme für Kurse zur Verfügung zu stellen (Publiziert Januar 2017): Link (PDF)
Vertriebsfirmen
Echoworld
Ultrasound Markt / SonoSite / Esaote / Carestream
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Linksammlung
Gesellschaften
DEGUM
Deutsche Gesellschaft für Ultraschall in der Medizin
LinkÖGUM
Österreichische Gesellschaft für Ultraschall in der Medizin
LinkBMUS
British Medical Ultrasound Society
LinkSIUMB
Società Italiana di Ultrasonogia in Medicina e Biologia
LinkEFSUMB
European Federation of Societies for Ultrasound in Medicine and Biology
LinkICUS
International Contrast Ultrasound Society
LinkWFUMB
World Federation for Ultrasound in Medicine and Biology
Link
Fachbereiche
nephrotox
Nephrotoxizität – Substanzen und Morphologie. Von Prof. M.J. Mihatsch, Basel
Link
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Geschichte
Die Ultraschalltechnik wird seit den 1940er Jahren für medizinische Zwecke angewandt. Die ersten farbkodierten Darstellungen hielten in den 1980er Jahren mit der Verfügbarkeit von leistungsstarken Rechnern Einzug.
1969 entstand die „Schweizerische Arbeitsgemeinschaft für Ultraschall“ (SAGU) aus einer Gruppe begeisterter Ultraschaller. Die Schweizerische Gesellschaft für Ultraschall in der Medizin SGUM/SSUM wurde 1980 als SGUMB/SSUMB (Schweizerische Gesellschaft für Ultraschall in der Medizin und Biologie) in Zürich gegründet, mit dem Zweck, Ärzte, Veterinärmediziner, Naturwissenschaftler und Techniker zu vereinen und deren Aus-, Weiter- und Fortbildung zu fördern. Dem wissenschaftlichen Nachwuchs, dem Erfahrungsaustausch, den internationalen Kontakten und der Wahrung der beruflichen Interessen wurde grosses Gewicht beigemessen.
Ursprünglich galt als eisernes Prinzip, dass die einzelne Untersuchung nur durch klar definierte und hochqualifizierte Spezialisten durchgeführt werden konnte. Zudem musste die Untersuchung eine ganze anatomische Region, eine physiologische Einheit oder ein Organ umfassen. Diesem Prinzip folgend wurde im Jahr 2000 der Fähigkeitsausweis (FA) Sonographie mit 6 fachspezifischen Modulen eingeführt, schon seit 1997 existiert der Fähigkeitsausweis Hüftsonographie, seit 1998 der FA Schwangerschaftsultraschall.
Die nicht invasive bildgebende Untersuchungsmethode hat sich seither in der Breite und auch in der Aufgabenstellung verändert und ist weit verbreitet als Bedside-Methode verfügbar. Spezifische Fragestellungen können durch den Point of Care Ultraschall (POCUS) fokussiert und effizient beantwortet werden. Dabei steht die Übersetzung klinischer Probleme in einfache, sonographische Ja – Nein Fragestellungen im Vordergrund. Entsprechend hat sich der Fähigkeitsausweis POCUS mit aktuell 14 definierten Komponenten aufgedrängt, er wird ab 2018 in der klinischen Praxis eingeführt.