Fähigkeitsausweise

Die SGUM verwaltet im Auftrag des Schweizerischen Instituts für ärztliche Weiter- und Fortbildung (SIWF) vier Fähigkeitsprogramme des diagnostischen Ultraschalls.

Fachärzte verschiedenster Fachrichtungen können durch die Absolvierung der unten detailliert beschriebenen Weiterbildungen einen Fähigkeitsausweis erwerben und mit dem Nachweis der geforderten strukturierten Fortbildung alle fünf Jahre rezertifizieren.

Die wichtigsten Informationen zur Rezertifizierung finden Sie hier (Link, PDF).

Wenn Sie aus dem Ausland in die Schweiz gekommen sind und hier einen  Fähigkeitsausweis erwerben wollen, so lesen Sie zuerst den Text „Informationen für im Ausland ausgebildete Ärzte“ (Link, PDF).

Bitte beachten Sie, dass für jeden Fähigkeitsausweis verschiedene Erwerbsunterlagen notwendig sind. Der Weiterbildungspass wird nur für den Erwerb des FA Sonografie im Modul Abdomen benötigt. Für den FA POCUS ist das Logbuch gefordert. Wir bitten Sie alle Informationen zu den jeweiligen Fähigkeitsausweisen sorgfältig zu lesen und bei Fragen oder Anliegen die SGUM Geschäftsstelle zu kontaktieren.

  • FA Sonografie
    Der Fähigkeitsausweis (FA) Sonografie regelt die Weiter- und Fortbildung für sonografische Untersuchungen, unterteilt in sechs Module und ein Zusatzmodul. Träger des FA Sonografie sind imstande, den Ultraschall als diagnostisches Mittel in ihrem Fachgebiet kompetent einzusetzen und korrekte Diagnosen zu stellen.
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  • FA POCUS
    Der Fähigkeitsausweis (FA) POCUS regelt die Weiter- und Fortbildung für den Point Of Care Ultraschall, er wurde am 1. Januar 2018 eingeführt. Der FA POCUS dient Fachärzten zur Beantwortung gezielter/fokussierter Fragestellungen in ihrem Fachbereich. Aus aktuell 14 Komponenten können Kurse besucht und Untersuchungen absolviert werden, das Fähigkeitsprogramm regelt das Vorgehen.
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  • FA Schwangerschaftsultraschall
    Inhaber des Fähigkeitsausweises «Schwangerschaftsultraschall» sind berechtigt, Ultraschalluntersuchungen in der Schwangerschaft nach den Vorgaben von Art. 13 b KLV zu Lasten der Krankenversicherung durchzuführen. Die Zertifizierung für Nackentransparenzmessung und die jährlichen Audits erfolgen via Geschäftsstelle der SGUM.
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  • FA Hüftsonografie
    Dieses Fähigkeitsprogramm betrifft die Ultraschalluntersuchung der Hüfte beim Neugeborenen und Säugling durch diplomierte Ärzte nach der Methode von Graf im jeweils aktuellen Standard.
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Fähigkeitsausweis

Sonografie

Das Fähigkeitsprogramm wurde im Jahr 2000 eingeführt, es wird zurzeit überarbeitet. Es regelt die Belange der Ultraschall-Untersuchungen, wie sie für die sonografisch tätigen Ärztinnen und Ärzte bei ihrer praktischen Tätigkeit und für ihr Krankengut relevant sind. Zur Ultraschalluntersuchung gehört eine umfassende klinische Beurteilung, eine klare Indikationsstellung und Bewertung der Befunde.

Voraussetzung zum Erwerb eines FA Sonografie ist ein eidgenössischer oder anerkannter Facharzttitel.

Die Weiterbildung gliedert sich je nach Modul in Kurse in vorgegebener Folge, sowie supervidierte und eigenverantwortliche Untersuchungen. Eine Prüfung/ Schlussevaluation schliesst das Programm ab.

Kurse im Ausland werden nur anerkannt, wenn sie vorgängig durch die zuständige Weiterbildungskommission gutgeheissen worden sind.

Für Inhaber eines Moduls bestehen für den Erwerb weiterer Module erleichterte Bedingungen, in der Regel wird kein Grundkurs gefordert und die Anzahl verlangter Untersuchungen ist auf die Hälfte reduziert.

Rezertifizierung
Träger des FA Sonografie sind zur regelmässigen Fortbildung verpflichtet, pro Rezertifizierungsperiode von fünf Jahren sind dies 35 Credits strukturierter Fortbildung und 15 Stunden Selbststudium. Das Fortbildungsprogramm regelt die Details: (Link, PDF)

Für verspätet eingereichte Rezertifizerungsanträge, welche in der Weiterbildungskommission besprochen werden müssen, wird eine zusätzliche Administrationspauschale von Fr. 500.00 erhoben.

Bedingungen Wiedererwerb Fähigkeitsausweis Sonografie

Gemäss SIWF gilt ein nicht rezertifizierter Fähigkeitsausweis als verloren/ungültig.

Die Weiterbildungskommission der SGUM hat sich intensiv mit der Thematik der nicht rezertifizierten Fähigkeitsausweise befasst und folgende Auflagen für den Wiedererwerb des Fähigkeitsausweises festgelegt:

  • Absolvierung Abschlusskurs in der Schweiz
  • 20 supervidierte Untersuchungen bei einem SGUM anerkannten Weiterbildner. Untersuchungen aus dem Abschlusskurs können nicht angerechnet werden.
  • Absolvierung der summativen Schlussevaluation

Fähigkeitsausweis

POCUS

Der Fähigkeitsausweis (FA) POCUS regelt die Weiter- und Fortbildung für den Point Of Care Ultraschall, er wurde am 1. Januar 2018 eingeführt. Der FA POCUS dient Fachärzten zur Beantwortung gezielter/fokussierter Fragestellungen in ihrem Fachbereich.

Sofern für die Erlangung des Facharzttitels der Erwerb einer oder mehrerer Komponenten des FA POCUS Voraussetzung ist, kann der Anwärter / die Anwärterin bei der SGUM eine Äquivalenzbescheinigung beantragen. Diese wird ausgestellt, wenn der Anwärter die Bedingungen für die jeweilige POCUS-Komponente erfüllt.

Aus aktuell 15 Komponenten können Kurse besucht und Untersuchungen absolviert werden, das Fähigkeitsprogramm regelt das Vorgehen.

Hier gelangen Sie zur Präsentation „Vorbereitende Unterlagen für die Point-of-Care Ultraschallkurse (POCUS) der Sektion ICAN der SGUM“.

Zertifikat Notfallsonografie

Dies ist ein Zertifikat, welches von der SGUM, DEGUM und OEGUM ausgestellt wird. Es ist eine eigene Entität und wird separat geführt. Zum Erhalt des FA POCUS Komponente BNFS müssen die regulären Bedingungen des FA POCUS BNFS erfüllt sein. Besitzer des Zertifikates Notfallsonografie können jedoch als Supervisor oder Tutor für den FA POCUS Komponente 1 eingesetzt werden, sofern sie die anderen Voraussetzungen zum Supervisor oder Tutor erfüllen.

Fähigkeitsausweis

Schwangerschaftsultraschall

Die InhaberInnen des Fähigkeitsausweises «Schwangerschaftsultraschall» sind berechtigt, Ultraschalluntersuchungen in der Schwangerschaft nach den Vorgaben von Art. 13 b KLV zu Lasten der Krankenversicherung durchzuführen. 

Der Erwerb des Ausweises ist durch das Fähigkeitsprogramm Schwangerschaftsultraschall (SGUM) geregelt. Alle Unterlagen, welche für den Erwerb eingereicht werden müssen, entnehmen Sie bitte von der Checkliste. Es werden nur vollständige Anträge der Schwangerschaftskommission zur Kontrolle übermittelt.

Zusätzliche Informationen erhalten Sie auf den Seiten der Sektion Gynäkologie und Geburtshilfe. 

Rezertifizierung

Träger des FA Schwangerschaftsultraschall sind zur regelmässigen Fortbildung verpflichtet, pro Rezertifizierungsperiode von fünf Jahren sind dies 15 Credits strukturierter Fortbildung.

Das Merkblatt Rezertifizierung erläutert Ihnen den Hergang und die notwendigen Unterlagen.

Bedingungen Wiedererwerb Fähigkeitsausweis Schwangerschaftsultraschall

Gemäss SIWF gilt ein nicht rezertifizierter Fähigkeitsausweis als verloren/ungültig.

Die Schwangerschaftskommission hat sich intensiv mit der Thematik der nicht rezertifizierten Fähigkeitsausweise befasst und folgende Auflagen für den Wiedererwerb des Fähigkeitsausweises festgelegt:

  • Besuch eines Refresherkurses mit Update 1. 2. und 3. Trimeon von mind. 15 Stunden. Das Programm muss miteingereicht werden.
    oder
  • Die Hälfte kann im Rahmen von einer Hospitation von 7.5 Stunden bei einem SGUM anerkannten Kursleiter gemacht werden. Die andere Hälfte im Rahmen eines Refresherkurses. Total 15 Stunden.
    zusätzlich
  • 10 eigenständige Untersuchungen aus dem ersten Trimester
  • 10 eigenständige Untersuchungen aus dem zweiten Trimester
  • Absolvierung Schlussevaluation

Fähigkeitsausweis

Hüftsonografie

Die Hüftsonografie dient zur Entdeckung von Dysplasien und Luxationen bei Neugeborenen und Säuglingen.

Das Fähigkeitsprogramm finden Sie via den Link in der rechten Spalte.

Unter der Aegide der SGUM ist die Kommission Hüftsonografie für alle Belange zuständig. Die Links führen Sie zu allen Themen der Hüftsonografie.