Per 1. Mai 2026 schafft die SGUM die bisherigen Äquivalenzbescheinigungen ab. Diese Änderung erfolgt in Abstimmung mit dem SIWF und dient der Vereinfachung der administrativen Prozesse.

Neu meldet die SGUM monatlich direkt an das SIWF, wenn die Bedingungen für einen Fähigkeitsausweis erfüllt sind (mit Ausnahme des Facharzttitels) was beim SIWF so hinterlegt wird. Antragstellende erhalten eine Bestätigung sowie die entsprechende Rechnung. Nach Erwerb des Facharzttitels informiert das SIWF die SGUM, welche den Fähigkeitsausweis direkt ausstellt und die Rezertifizierungsperiode startet. Mit dieser Umstellung werden Doppelprozesse reduziert und die Abläufe vereinheitlicht. Mittelfristig ist eine Digitalisierung und Automatisierung des Prozesses vorgesehen.

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